Private Vermögensnachfolge
und Schenkungen
Um Familienvermögen langfristig zu erhalten, kann im Rahmen der Planung einer privaten Vermögensnachfolge erwogen werden, schon zu Lebzeiten Teile des Vermögens an die nachfolgende Generation weiterzugeben. Die Ziele einer lebzeitigen Übertragung können vielfältig sein:
- Ausnutzung steuerlicher Freibeträge
- Minderung von Pflichtteilsansprüchen
- Streitvermeidung
- Sicherung des Familienvermögens
- Sicherstellung der Versorgung des Übergebers und seiner Familie
Wir beraten unsere Mandanten bei der aktiven Gestaltung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten. Unsere Experten verstehen sich darauf, durch zielgerichtetes Ausschöpfen der rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsspielräume optimierte Lösungen zu entwickeln.
Ansprechpartner
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Arno Abenheimer
07841 708-400

Birgitt Müller
07841 708-400

Jonas Siegel
07841 708-400

Anita Veenhoff
07841 708-400